Die Kirchengemeinde wird repräsentiert und rechtlich vertreten durch den Kirchengemeinderat.
Er „leitet die Gemeinde und trägt Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird", heißt es in der Grundordnung (§22 GO) der badischen Landeskirche.
Der KGR berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. (z.B.. Gemeindeaufbau, Haushaltsplan, Gebäudeverwaltung, Mitwirkung bei der Besetzung von hauptamtlichen Stellen u.a.) Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Pfarrgemeinde. Die Themen, um die es bei den Sitzungen geht, sind also vielfältig: Jugendarbeit und Kirchenmusik, Kindergärten und Gemeindefeste, Haushaltsplan und Baumassnahmen, Ökumene u.v.m.
Kirchengemeinderäte engagieren sich im Gemeindeleben, informieren Mitarbeiter, wirken im Gottesdienst mit, klären Schwierigkeiten, entscheiden über Fragen die die Aufnahme in die Kirche oder die kirchlichen Lebensordnungen betreffen. Sie informieren Mitarbeiter, arbeiten zielorientiert zusammen, bemühen sich um überzeugende Entscheidungen, fördern partnerschaftliches Miteinander und Mitarbeiter in deren Dienst.
Ihre Anregungen, Wünsche oder Verbesserungsvorschläge im Blick auf die Gemeinde und das gemeindliche Leben können Sie jederzeit gerne an eine/n Kirchengemeinderat/rätin Ihres Vertrauens weitergeben.
Diese werden dann in den Sitzungen eingebracht, beraten und darüber beschlossen.
Der Kirchengemeinderat ist dankbar über solche aktive Unterstützung von Ihrer Seite.
Die Kirchengemeinderäte bilden mit dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin den Kirchengemeinderat.
In Bad Rappenau gehören dem Kirchengemeinderat derzeit 10 für 6 Jahre gewählte Mitglieder an. Weitere Mitglieder sind der Gemeindediakon und der Leiter der Gemeindeversammlung als beratendes Mitglied.
Den Vorsitz übernimmt einer der Kirchengemeinderäte oder der Pfarrer bzw. die Pfarrerin.
Die Mitglieder des aktuellen Kirchengemeinderates (ab Januar 2020):
Pfarrer Joachim Bollow, 1. Vorsitzender
Uta Achatz, Stellv. Vorsitzende
Bärbel Banspach
Silvia Bauer
Jörg Frey
Heinz Hocher
Hans Morgenroth
Hans-Henning Onnen
Dorothee Schall
Renate Scheid
Jochen Schön
Beratendes Mitglied:
Gemeindeversammlungsleiter Erich Schuh
Bild: Klaus Schall